TECHNISCHE INFORMATIONEN Brand-Sonderdruck - page 11

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Abbildung „Brandschutztechnische Kapselung im Falle vonbrennbaren Leitungen in Flucht- und Rettungswegen
nachMLAR“
Abbildung „Freie Verlegung von nichtbrennbarengusseisernen
Abflussrohrsystemen in Flucht- und Rettungswegen“
Fazit
Damit im Brandfall die Rettung vonMenschen und
Tieren sowiewirksame Löscharbeitenmöglich sind,
sollen Flucht- und Rettungswege brandlastfrei aus-
geführt werden. Brennbare Baustoffe führen nicht
nur zu Brandlasten, sondern entwickeln im Brandfall
je nachWerkstoff erheblicheMengen an toxischen
Rauch- und Brandgasen. Zusätzlichbesteht die
Gefahr des brennendenAbtropfens. Nichtbrennbare
Leitungen, wie zum Beispiel gusseiserneAbflussrohr-
systeme, führen zu keiner Brandlast unddürfen in
Flucht- und Rettungswegen frei verlegt werden.
Werdenbrennbare Leitungen, wie zum Beispiel Kunst-
stoffrohre, in Flucht- und Rettungswegen verlegt, ist
eine brandschutztechnische Kapselung erforderlich.
Dies führt erfahrungsgemäß zu nicht unerheblichen
Mehrkostenbei der Planung undAusführung von
Flucht- und Rettungswegen.
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