IZEG-Technische Informationen - page 10

1.1-4
1.
Geltende Regelwerke
1.1
DIN1986-100 – Freispiegelentwässerung
Informationszentrum Entwässerungstechnik Guss e.v.
IZEG
Lüftungder Entwässerungsanlage
ImBereichder Lüftung von Entwässerungsan-
lagenwurdenbei der Überarbeitungder Norm
einige Ergänzungen vorgenommen.
Inder neuenDIN1986-100gibt es klareAn-
weisungenbezüglichder Be- und Entlüftung
vonGrund- und Sammelleitungen. Hierzu
heißt es: “InAnlagen ohne Fallleitungenmuss
für die Be- und Entlüftungder Grund-/Sam-
melleitungenmindestens eine Lüftungsleitung
DN70 über Dach geführt werden. Innerhalb
der sobelüfteten Leitungen sinddieAnforde-
rungen für Einzel- und Sammelanschluss-
leitungen einzuhalten“.
„Mündet eine Lüftungsleitung inder Nähe von
Aufenthaltsräumen, so ist siemindestens 1m
über den Fenstersturz hoch zuführen oder so
zu verlegen, dass siemindestens 2mseitlich
der Fensteröffnung liegt“.Wie von zahlreichen
Praktikern inden letzten Jahre gefordert,
wurde diese klareAnweisung aus der alten
DIN1986, Teil 1 indie neueNormaufgenom-
men.
Zur besseren Be- und Entlüftung von Entwäs-
serungsanlagen sinddie Endrohre von Lüf-
tungsleitungen über Dach vorzugsweise nach
oben offen auszuführen. Abdeckungendürfen
eingesetzt werden, wenndie Luftströmung
nichtmehr als 90° umgelenkt wirdundgleich-
zeitigder Austrittsquerschnittmindestens dem
1,5-fachendes Querschnittes der Lüftungslei-
tung entspricht.
Grundsätzlich gilt inDeutschland immer noch,
dass jede Fallleitungüber Dachgeführt wer-
denmuss. Belüftungsventile sind für den Ein-
satz in Einzel- und Sammelanschlussleitungen
zugelassen.
Zukünftig ist der Einbau von Belüftungsventi-
len als Ersatz für Hauptlüftungsleitungen nicht
nur auf Ein- und Zweifamilienhäuser be-
schränkt, wennmindestens eine Fallleitung
über Dach geführt wird, sondern auchbei ent-
wässerungstechnisch vergleichbarenNut-
zungseinheitenmit ausschließlich häuslichem
Abwasser. Die vergleichbareNutzungseinheit
bedeutet hier, dass der Leitungsumfang und
dieAnzahl der Entwässerungsgegenstände
eines kleinerenNichtwohngebäudes demeines
Ein- oder Zweifamilienhauses entsprechen sol-
len.
Belüftungsventile sind so zu installieren, dass
sie imFalle eines Defekts ohne baulicheMaß-
nahmen ausgetauscht werden können. Für
ausreichenden Luftzutritt ist zu sorgen.
Bemessungvon
Schmutzwasseranlagen
InDeutschlandmüssen Schmutzwasseran-
lagenweiterhin nachdemSystem1bemessen
werden. Das System1 entspricht Einzelfalllei-
tungsanlagenmit teilgefülltenAnschlussleitun-
genmit einemFüllungsgrad von h/d
i
=0,5.
Bei den Bemessungsgrundlagen für Schmutz-
wasseranlagen haben sichpraktisch keineÄn-
derungen ergeben. Die Bemessungsregeln
einschließlichder dazugehörigen Tabellen für
die einzelnen Leitungsbereiche, wie Einzel-
und Sammelanschlussleitungen, Fallleitungen
mit Hauptlüftung, Sammel- undGrundleitun-
gen sind jetzt durchgängig inder DIN1986-
100 enthalten. Somit ist der ständigeWechsel
zwischenDINEN12056-2 undDIN1986-100
bei der Bemessung von Schmutzwasserleitun-
gen nichtmehr erforderlich. Hier bildet die
Bemessung von Fallleitungenmit Nebenlüf-
tungdie einzigeAusnahme. Fallleitungenmit
Nebenlüftungwerdenweiterhin gemäß
Tabelle 12der DINEN12056-2bemessen.
Planungsanforderungen für Regen-
entwässerungsanlagen
Bei der Planung und Bemessung von Regen-
entwässerungsanlagen sollten gemäß
DIN1986-100 vorrangig alleMöglichkeiten
der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung,
wie zumBeispiel die Speicherung undNut-
zung, Versickerung oder die Einleitung in ein
oberirdisches Gewässer genutzt werden, um
die Einleitung von Regenwasser indie öffentli-
che Kanalisation nachhaltig zu reduzieren.
In vielenGebietender BRDergibt sichdurch
die ständige Erweiterungder Bebauung eine
starkeÜberlastungder öffentlichen Kanäle.
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